AGB

Was passiert, wenn ein Teilnehmer zurücktreten möchte?

Jedermann Supermoto, Wheely Days, Fahranfängertraining
Grundsätzlich kann man von einer Anmeldung nicht zurücktreten. 
Die Teilnahme ist immer verbindlich und selbstverständlich ändert sich daran nichts, wenn man der Aufforderung zur Überweisung der Teilnahmegebühr nicht nachkommt.

Ob ein Rücktritt ausnahmsweise doch möglich ist, liegt in unserem Ermessen. 
Dies hängt davon ab, ob wir durch den Rücktritt des Teilnehmers keine finanzielle Einbuße haben. Zu vielen unserer Veranstaltungen gibt es Interessierte, die keinen Platz mehr bekommen haben und so können wir oft ohne weiteres einen durch Rücktritt frei gewordenen Platz wieder belegen. 
In solchen Fällen entsteht uns kein Schaden und ein Rücktritt könnte möglich sein.
Im Grundsatz gilt bei Rücktritt:

Beim Jedermann Supermoto ist die komplette Teilnahmegebühr fällig. Die Bahngebühr braucht der rücktretende / fehlende Kunde nicht zahlen.

Bei den Wheely Days ist die Teilnahmegebühr fällig. Die Motorradnutzung wird am Veranstaltungstag fällig und wird vom rücktretenden / fehlenden Kunden nicht verlangt.

Beim Fahranfängertraining gilt das Gleiche wie bei den Wheely Days.

Bei Lehrgängen mit eigenen Motorrädern (zum Beispiel Supermoto – Lehrgang) gibt es eine jeweilige Rücktrittsklausel, die der Teilnehmer in der Anmeldebestätigung von uns erhält.